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Regionalliga
Änderung der Aufstiegsregelung beschlossen

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interview, Michael Welling, Reinhard Grindel, Bernhard Hartmann, DFB-Zentrale, interview, Michael Welling, Reinhard Grindel, Bernhard Hartmann, DFB-Zentrale Foto: Lars Heidrich
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Der DFB-Bundestag hat die Änderung der Auf- und Abstiegsregelung zwischen Regionalliga und 3. Liga beschlossen.

Die Delegierten stimmten auf dem Außerordentlichen Bundestag in Frankfurt am Main mit deutlicher Mehrheit für den gemeinsamen Antrag der 21 Landesverbände, der am Donnerstag öffentlich bekanntgegeben und am Tag des außerordentlichen Bundestages offiziell eingereicht worden war.

Das neue Modell sieht zunächst eine Übergangslösung für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/2020 vor, die vier Aufsteiger und dabei drei feste Aufstiegsplätze für die Meister der fünf Regionalligen beinhaltet. Während dieser Übergangszeit wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von DFB-Vizepräsident Peter Frymuth bis zum Ordentlichen DFB-Bundestag 2019 einen Vorschlag entwickeln, wie im Einvernehmen mit den Beteiligten der Übergang zwischen Regionalliga und 3. Liga durch ein Modell mit vier statt bislang fünf Regionalligen realisiert werden kann. Die Reform hat zur Folge, dass es in der 3. Liga ab der Saison 2018/2019 vier Absteiger geben wird.

Die Übergangslösung in der Regionalliga gestaltet sich wie folgt: Der Meister der Regionalliga Südwest, die auf ihren bisherigen zweiten Relegationsplatz verzichtet, steigt in den kommenden beiden Spielzeiten direkt auf. Hinzu kommen zwei direkte Aufsteiger aus den übrigen vier Regionalligen. In der Saison 2018/2019 wird laut Beschluss neben dem Südwest-Ersten der Meister der Regionalliga Nordost direkt aufsteigen. Welcher Regionalliga-Meister den dritten festen Aufstiegsplatz in dieser Spielzeit erhält, soll vorab per Auslosung festgelegt werden. Die übrigen beiden Meister der Regionalliga-Saison 2018/19 ermitteln in Hin- und Rückspiel den vierten Aufsteiger. Die beiden Staffeln, deren Vertreter im ersten Jahr die Aufstiegs-Playoffs bestreiten, erhalten in der Saison 2019/2020 automatisch einen direkten Aufstiegsplatz.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: „Uns allen ist klar, dass die nächsten beiden Jahre nur eine Übergangslösung darstellen. Das Ziel ist, bis zum DFB-Bundestag 2019 eine mehrheitsfähige Lösung zu finden, die auf vier statt fünf Regionalliga-Staffeln basiert, aus denen dann alle vier Meister aufsteigen. Dazu bedarf es gemeinsamer Kompromiss- und Handlungsbereitschaft.“

Dr. Rainer Koch, 1. DFB-Vizepräsident Amateure, sagt: „In einer komplexen Fragestellung, in der sehr viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden mussten, ist es uns gelungen, bis zum nächsten ordentlichen DFB-Bundestag eine Übergangslösung zu finden, die eine deutliche Verbesserung der Ist-Situation darstellt und die von allen Regionalverbänden mitgetragen wird. So werden in den kommenden zwei Spielzeiten zumindest vier von fünf Regionalliga-Meistern aufsteigen können.“

Der für die 3. Liga zuständige DFB-Vizepräsident Peter Frymuth sagt: „Wir sehen als DFB natürlich auch ganz besonders die Interessen der 3. Liga. Die zweijährige Übergangslösung gibt der Arbeitsgruppe die Zeit, eine mehrheitsfähige Lösung zu entwickeln. Wir sind uns einig, dass am Ende des Prozesses die Zielsetzung angestrebt werden muss, dass für die vier Absteiger aus der 3. Liga eine direkte Möglichkeit des Wiederaufstiegs gewährleistet ist. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass sich das DFB-Präsidium mit den von Seiten der Drittligisten vorgetragenen Maßnahmen zur nachhaltigen Stärkung der 3. Liga befasst.“

NOFV-Präsident Rainer Milkoreit zeigt sich erfreut über den gemeinsamen Antrag aller Landesverbände und den Beschluss des DFB-Bundestages: „Wir sind uns aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bewusst, dass dieser Antrag ein großes Entgegenkommen der anderen Regionalverbände für den Nordosten darstellt. Wir freuen uns, dass wir am Ende unserer hartnäckigen Bemühungen um eine konstruktive Lösung in der kommenden Spielzeit über einen festen Aufstiegsplatz verfügen und werden unseren Beitrag leisten, bis 2019 eine neue, gemeinsame Regelung zu finden.“

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